AGB & Lizenzbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Software Formavo sowie über die in § 2a und § 2b beschriebenen Dienstleistungen zwischen Sabrina Scherer, Hinter den Gärten 9a, 56291 Wiebelsheim („Anbieterin") und ihren Kunden – Verbrauchern wie Unternehmern. (2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Formavo ist eine Software zur eigenverantwortlichen Erfassung und Auswertung von Daten zu Ernährung, Training, Schlaf, Wohlbefinden und Körpermesswerten. Der Funktionsumfang richtet sich nach der erworbenen Variante (Formavo Complete, Coach, Nutrition, Training oder Balance) und der jeweiligen Produktbeschreibung. (2) Die Bereitstellung erfolgt je nach Lizenz als eigenständige Programmdatei und/oder als Online-Zugang unter formavo.de. (3) Sämtliche Erfassungsdaten verbleiben lokal beim Kunden (vgl. Datenschutzerklärung); ein Server-Betrieb der Inhalte ist nicht Vertragsgegenstand. (4) Daneben bietet die Anbieterin die in § 2a (Einrichtungsservice) und § 2b (Coaching-Leistungen) beschriebenen Dienstleistungen an.

§ 2a Einrichtungsservice

(1) Der Einrichtungsservice umfasst die einmalige Unterstützung bei der Einrichtung der Software per Fernwartung oder Telefon mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten, insbesondere die Einrichtung optionaler Datenanbindungen („Brücken"), einen Erstimport vorhandener Daten und die Vornahme von Grundeinstellungen. (2) Die Vergütung beträgt pauschal 59 € inklusive Umsatzsteuer. Zeigt sich während des Termins, dass zusätzliche Zeit erforderlich ist, wird der Kunde darauf hingewiesen; jede weitere angefangene 30 Minuten wird mit 25 € berechnet, sofern der Kunde der Fortsetzung zustimmt. (3) Der Einrichtungsservice ist im Coach-Onboarding-Paket, in Studio-Lizenzen und in Coaching-Paketen bereits enthalten. (4) Der Kunde stellt die erforderliche Mitwirkung sicher (funktionsfähiges Gerät, Internetverbindung, Zugangsdaten zu eigenen Drittanbieter-Konten). Für die Verfügbarkeit von Drittanbieter-Diensten übernimmt die Anbieterin keine Gewähr.

§ 2b Coaching-Leistungen

(1) Die Anbieterin bietet persönliche, datengestützte Betreuungsleistungen in den Bereichen Training, Ernährung, Schlaf und Regeneration an („Coaching"). Umfang und Laufzeit ergeben sich aus dem jeweils gebuchten Paket laut Leistungsbeschreibung (z. B. laufende Betreuung mit monatlicher Abrechnung oder zeitlich begrenztes Programm). (2) Die Nutzung der Software Formavo Complete ist für die Dauer der Betreuung im Preis enthalten. (3) Coaching-Verträge mit monatlicher Abrechnung sind für beide Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündbar. Zeitlich begrenzte Programme enden mit Ablauf der vereinbarten Dauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. (4) Vereinbarte Termine, die der Kunde nicht wahrnehmen kann, sind mindestens 24 Stunden vorher abzusagen; andernfalls gilt der Termin als in Anspruch genommen. Terminverschiebungen aus wichtigem Grund bleiben unberührt. (5) Das Coaching ist keine medizinische, therapeutische oder heilkundliche Leistung (vgl. § 9). Der Kunde bestätigt, gesundheitlich in der Lage zu sein, an einem Trainings- und Ernährungsprogramm teilzunehmen; bei Vorerkrankungen oder Beschwerden wird eine vorherige ärztliche Abklärung empfohlen. Ein bestimmter Erfolg (z. B. eine bestimmte Gewichts- oder Leistungsentwicklung) wird nicht geschuldet. (6) Ein gebuchtes Analyse-/Kennenlerngespräch wird bei anschließender Buchung eines Coaching-Pakets auf dessen Preis angerechnet.

§ 3 Vertragsschluss

Die Präsentation der Produkte stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Anbieterin die Bestellung des Kunden bestätigt oder die Software bzw. den Zugang bereitstellt – je nachdem, was zuerst erfolgt.

§ 4 Testversion

Eine als Trial bezeichnete Testversion kann 14 Tage kostenlos mit vollem Funktionsumfang genutzt werden. Sie endet automatisch; einer Kündigung bedarf es nicht. Ein Anspruch auf eine Testversion besteht nicht.

§ 5 Lizenz und Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software im erworbenen Umfang. (2) Endkunden-Lizenzen berechtigen zur Nutzung durch eine Person. Coach-Lizenzen berechtigen zur Betreuung von Mandanten bis zur lizenzierten Obergrenze. (3) Die Weitergabe der Programmdatei oder von Zugangsdaten an Dritte ist unzulässig. Jede bereitgestellte Datei trägt eine eingebettete Lizenzkennung. (4) Nicht gestattet sind Vervielfältigung über die Sicherungskopie hinaus, Bearbeitung, Rückentwicklung (soweit nicht § 69e UrhG greift) und öffentliche Zugänglichmachung.

§ 6 Laufzeit, Lifetime und Updates

(1) Laufzeitlizenzen enden mit Ablauf der vereinbarten Zeit automatisch; eine Kündigung ist nicht erforderlich. Nach Ablauf sperrt sich die Software bzw. der Zugang. (2) Lifetime-Lizenzen berechtigen zur zeitlich unbegrenzten Nutzung der bereitgestellten Programmversion. Neue Programmversionen sind während des vereinbarten Update-Fensters (z. B. 12 Monate ab Kauf) enthalten; danach kann die zuletzt bereitgestellte Version unverändert weiter genutzt werden. (3) Lokale Sicherungen verbleiben auch nach Laufzeitende beim Kunden und können nach einer Verlängerung bzw. Neulizenzierung weiterverwendet werden.

§ 7 Preise und Zahlung

Es gelten die bei Bestellung ausgewiesenen Preise laut Preisblatt bzw. individuellem Angebot, jeweils inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht als Nettopreis ausgewiesen. Preise für Coach- und Studio-Lizenzen richten sich an Unternehmer und sind als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort ohne Abzug fällig.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde benötigt einen aktuellen Browser; besondere Systemvoraussetzungen ergeben sich aus der Produktbeschreibung. (2) Die Daten werden lokal mit dem vom Kunden gewählten Passwort verschlüsselt. Bei Verlust des Passworts ist eine Wiederherstellung – auch durch die Anbieterin – technisch ausgeschlossen. Der Kunde verwahrt sein Passwort sicher. (3) Der Kunde erstellt regelmäßig eigene Sicherungen (die Software unterstützt ihn dabei, z. B. über den Sicherungsordner) und verwahrt diese geschützt. (4) Optionale Datenanbindungen (z. B. Whoop, Withings, myAir) setzen eigene Konten des Kunden bei den jeweiligen Anbietern sowie einen vom Kunden selbst eingerichteten und betriebenen Brücken-Dienst voraus; hierfür können Bedingungen der Drittanbieter gelten.

§ 9 Kein Medizinprodukt, keine Gesundheitsberatung

Formavo dient der Dokumentation und informativen Auswertung eigener Daten. Die Software ist kein Medizinprodukt, stellt keine Diagnosen, ersetzt keine ärztliche oder therapeutische Beratung und gibt keine medizinischen Handlungsempfehlungen. Gleiches gilt für die Coaching-Leistungen nach § 2b. Bei gesundheitlichen Beschwerden oder vor wesentlichen Änderungen von Ernährung oder Training sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Die Nutzung erfolgt eigenverantwortlich.

§ 10 Gewährleistung

Es gilt das gesetzliche Mängelrecht. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Bereitstellung, soweit gesetzlich zulässig.

§ 11 Haftung

(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. (3) Für Datenverluste haftet die Anbieterin nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Sicherung durch den Kunden entstanden wäre.

§ 12 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zu.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; bei Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats unberührt. (2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Anbieterin. (3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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